Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 beschlossen, den Lärmaktionsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Im Jahr 2002 trat die EG-Umgebungsrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BimSchG) in nationales Recht überführt wurde. Hier wurden Regelungen getroffen, Lärmaktionspläne für bestimmte Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufzustellen. Von den Lärmbelastungen, die in der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung erfasst werden, ist die Stadt Herzogenrath durch die Verkehre auf der L 232 und durch Bahnlärm betroffen.
Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen enthalten, die bei Bedarf zur Lärmminderung in den genannten Gebieten beitragen.
Gemäß vorgenanntem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 18.02.2010 bis einschließlich 19.03.2010 bei der Stadtverwaltung Herzogenrath, Rathausplatz 1, Zimmer 325 öffentlich ausgelegt.
Innerhalb der vor genannten Frist können während der Dienststunden Anregungen schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden.
Ergänzend kann der Entwurf des Lärmaktionsplans im Internet unter www.herzogenrath.de nach Eingabe des Suchbegriffs „Lärmaktionsplan“ abgerufen werden.
Die Einladung zu einer Bürgersprechstunde erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird frühzeitig bekannt gegeben.