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Google Street View und Datenschutz - Verlängerte Einspruchsfrist!

Der Internetdienstanbieter Google macht für seinen Dienst "Google Street View", der auch in 2010 in Deutschland weiter eingesetzt werden soll, schon seit geraumer Zeit bundesweit Fotoaufnahmen in Städten und Kommunen. So wurde auch bereits das Herzogenrather Stadtgebiet mit speziellen Fahrzeugen befahren. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten um den Datenschutz und wollen sich, ihr Auto oder ihr Haus nicht im Internet sehen.

Die Bürger haben ein Beschwerderecht !
Informationen zu den geplanten Kamerafahrten stellt Google inzwischen als grobe Übersicht im Internet bereit. http://maps.google.com/help/maps/streetview/faq.html#q9

Die Stadt Herzogenrath weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, gegen die Kameraaufnahmen von Google Street View Widerspruch einzulegen.  Dies gilt für Eigentümer wie auch Mieter einer Wohnung.

Widerspruch kann per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) oder schriftlich (Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) eingelegt werden.

Ein Musterschreiben für Ihre Beschwerde ist als pdf-Datei zum Download beigefügt.

In dem formlosen Schreiben sollten die eigenen Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge oder Personen mit Adresse aufgelistet werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich nicht    begründet werden.

Zudem ist es unerheblich, ob das Gebäude in Herzogenrath tatsächlich schon gefilmt wurde oder ob nur die Möglichkeit besteht, dass dies der Fall ist.

Aktuelle Informationen finden sie unter:
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktueles/Inhalt/Google_Street_View/Google_Street_View.php
oder:
http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html
bzw. bei Google: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/
  

Aktuelle Hinweise:

Die Einspruchsfrist gegen das Abbilden von Gebäuden wird verlängert. Wer nicht möchte, dass sein Haus künftig detailliert im Internet zu sehen ist, kann noch vor dem Start des Geodatendienstes bis zum 15. Oktober Einspruch erheben. Bislang war der 15. September vorgesehen.

Die Stadt Herzogenrath bietet den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit den Widerspruch gegen Veröffentlichung von Bildmaterial bei der Verwaltung abzugeben. 

Google hat sich mit dem Bundesverbraucherministerium beim Datenschutz über das weitere Verfahren geeinigt. Google wird mit dem Deutschen Städtetag sprechen, um ein einfaches Verfahren für einen Sammelwiderspruch zu entwickeln. Google erklärte, man müsse nun gemeinsam mit den Kommunen eine Routine entwickeln, damit sich die zum Papier-Widerspruch mit Hausnummer und Straßenname gehörigen Häuser fehlerfrei identifizieren ließen. Dies sei notwendig, damit man nicht die falschen Häuser aus dem Angebot lösche, so Google.  

Die Stadt Herzogenrath bietet bereits vorab schon ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Widerspruch gegen eine Veröffentlichung von Bildelementen ihres Wohneigentums, ihrer Mietwohnung, des Gartens oder des eigenen Fahrzeuges bei der Stadtverwaltung abzugeben. Für Mitbürger ohne Internetzugang hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit, die jeder Einzelne ausfüllen, unterschrieben und dann abgeben kann. Das Bürgerbüro leitet die gesammelten Widersprüche an Google weiter. Google hat zugesichert, alle Widersprüche bis zum Start von Google StreetView einzuarbeiten. Zudem arbeitet Google an einem Online-Tool, über das es "schnell und unbürokratisch" möglich sein werde, die Unkenntlichmachung von Bildelementen zu beantragen. Dieses Opt-out-Tool solle mindestens zwei Monate vor dem Start von Street View in Deutschland im Netz zur Verfügung stehen.

 

 
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