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Der hauptamtliche Bürgermeister

Der hauptamtliche Bürgermeister

Der Bürgermeister wird direkt durch die Bürgerschaft auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und damit oberster politischer Repräsentant ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Stadt und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamten/innen, Angestellten und Arbeiter/innen.

Der Bürgermeister leitet in der Verwaltung das Dezernat 1. Hierzu gehört neben dem Fachbereich Finanzen auch der Fachbereich Zentrale Verwaltungsaufgaben. Des weiteren unterstehen ihm direkt das Bürgermeisterbüro und die Gleichstellungsbeauftragte.

Die Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters

Die Gemeindeordnung hat für die beiden Funktionen des Bürgermeisters eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen:
· die ehrenamtliche Stellvertretung
· die Vertretung im Amt

Am 24.02.2008 wurde Christoph von den Driesch zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Herzogenrath gewählt.  Die ehrenamtliche Stellvertretung nehmen die drei stellvertretenden Bürgermeister/innen Marie-Theres Sobczyk, Dr. Manfred Fleckenstein und Anne Fink wahr.

 
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