home
Rathaus online
Startseite
|
Rathaus online
|
Die Fachbereiche
|
Gleichstellungsbeauftragte
|
Gesetzliche Grundlagen
|
Gesetzliche Grundlagen
§ Grundgesetz, Art. 3,2 GG
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
§ Gemeindeordnung
Jede Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
§ Landesgleichstellungsgesetz
Das Gesetz enthält umfassende Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe und berufliche Entwicklung von Frauen im öffentlichen Dienst, die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten.
Zum Seitenanfang
Stadtprofil
Willkommen
Unsere Stadt
Rund ums Alter
Bürgerstiftung
Wichtiges in Kürze
Schnellauskunft
Bildung und Wirtschaft
Bildung
Stadtbücherei
Wirtschaft
Rathaus online
Die Fachbereiche
Wegweiser / Formulare
Informationen
Beiräte, Foren, Verbände
Amtsblatt Herzogenrath
Amtliche Bekanntmachungen
Treffpunkt Herzogenrath
Ausschreibungen / Stellen
Ratsinformationssystem
WAHLEN / Zensus 2011
Freizeit und Kultur
Terminkalender
Erholung vor Ort
Kulturträger
Vereine
Jugend- und Freizeiteinrichtungen
Auszeichnungen und Ehrungen
Ehrenbürger/innen
Ehrenringträger/innen
Integrationspreis
Impressum
Kontakt
Suche
Hilfe
Sitemap
Suchen
Aktionen
Termine
06.02.2012 19:30
Veranstaltung im Soziokulturellen Zentrum Klösterchen: "Das Gentechnik Machtkartell"
08.02.2012 10:00 - 12:00
Frühstück und Literatur in der Stadtbücherei
08.02.2012 14:30 - 17:00
KOMM, mach mit ! - OFFENES Generationen-ATELIER für Mütter + Großmütter mit Kindern + Enkelkindern
09.02.2012 16:30 - 17:30
Bürgersprechstunde in Kohlscheid inkl. Energieberatung
09.02.2012 16:30 - 17:30
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
Weitere Termine
Digitaler Stadtplan