Das Rechnungsprüfungsamt ist als Innenrevision einer Verwaltung zu bezeichnen. Es ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Rat der Stadt Herzogenrath unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
Folgende Aufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen:
- Prüfung der Jahresrechnung (effiziente Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Vermögens- und Schuldenverwaltung)
- Überwachung der Stadtkasse einschließlich der Vornahme von Kassenprüfungen
- Prüfung von Auftragsvergaben
- Technisch-wirtschaftliche Prüfung von städtischen Baumaßnahmen
- Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
- Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt
- Erledigung von Prüfungsaufträgen des Rates, des Rechnungsprüfungsausschusses oder des Bürgermeisters
- Beratung der Verwaltung und der städtischen Gremien
Ziel der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes ist es festzustellen, ob die städtischen Dienststellen ihre Aufgaben gesetzeskonform, zweckmäßig und wirtschaftlich erledigt haben.