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Bereich 9 - RPA

Das Rechnungsprüfungsamt ist als Innenrevision einer Verwaltung zu bezeichnen. Es ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen dem Rat der Stadt Herzogenrath unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.
         
Folgende Aufgaben werden durch das Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen:

  • Prüfung der Jahresrechnung (effiziente Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Vermögens- und Schuldenverwaltung)
  • Überwachung der Stadtkasse einschließlich der Vornahme von Kassenprüfungen
  • Prüfung von Auftragsvergaben
  • Technisch-wirtschaftliche Prüfung von städtischen Baumaßnahmen
  • Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
  • Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt
  • Erledigung von Prüfungsaufträgen des Rates, des Rechnungsprüfungsausschusses oder des Bürgermeisters
  • Beratung der Verwaltung und der städtischen Gremien


Ziel der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes ist es festzustellen, ob die städtischen Dienststellen ihre Aufgaben gesetzeskonform, zweckmäßig und wirtschaftlich erledigt haben.
         

 
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