Die Verkehrszeichen stehen nur zu Beginn oder am Ende einer jeweiligen Tempo-30-Zone. Ein Wiederholung der Verkehrszeichen innerhalb dieser Zone darf nicht erfolgen.
- Innerhalb dieser Zone, die mehrere Straßenzüge umfassen kann, gilt: zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- In der Regel gilt in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links.
- Es ist nicht ausgeschlossen, dass innerhalb von Tempo-30-Zonen weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenfalls durch Ausweisung einer weiteren Zone - wie z.B. verkehrsberuhigter Bereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Schrittempo - gelten
- Im Stadtgebiet Herzogenrath gilt überwiegend beim Verlassen der Tempo-30-Zone, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h innerorts festgelegt ist.
Beginn der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h
Ende der Zone mit zulässiger
Höchstgeschwindigkeit 30 Km/h