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Straßenverkehrsbehörde

Das Aufgabengebiet der Straßenverkehrsbehörde umfasst im Wesentlichen die Erarbeitung von verkehrslenkenden und -regelnden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Personengruppen aller Verkehrsarten. Hierzu gehören der motorisierte Individualverkehr (Personenkraftwagen/Lastkraftwagen), der Öffentliche Personen-nahverkehr (Bus), der Rad- und Fußgängerverkehr. Jede Verkehrsart erfordert spezielle Maßnahmen, die hin von der Planung bis zur Anordnung von Verkehrszeichen zur Regelung der Verkehre führen.


Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind insbesondere:

  • Die Erarbeitung weitergehender verkehrsberuhigender Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung - Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche 
  • die Fortschreibung geeigneter Maßnahmen des Radverkehrsplanes der Stadt Herzogenrath hinsichtlich der übergeordneten und städtischen Wegweisung 
  • die Erstellung von Schulwegplänen in Zusammenhang mit den zuständigen Stellen, der Schule und der Polizei 
  • die Erarbeitung und Fortschreibung eines leistungs-gerechten Liniennetzangebotes für das Bus- als auch Schienensystem in Zusammenarbeit mit der AVV-GmbH, den zuständigen Linienbetreibern und Eisenbahnunternehmen 
  • Planung, Betrieb und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen innerhalb des Stadtgebietes.

 
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