Das Aufgabengebiet der Straßenverkehrsbehörde umfasst im Wesentlichen die Erarbeitung von verkehrslenkenden und -regelnden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Personengruppen aller Verkehrsarten. Hierzu gehören der motorisierte Individualverkehr (Personenkraftwagen/Lastkraftwagen), der Öffentliche Personen-nahverkehr (Bus), der Rad- und Fußgängerverkehr. Jede Verkehrsart erfordert spezielle Maßnahmen, die hin von der Planung bis zur Anordnung von Verkehrszeichen zur Regelung der Verkehre führen.
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind insbesondere:
- Die Erarbeitung weitergehender verkehrsberuhigender Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung - Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche
- die Fortschreibung geeigneter Maßnahmen des Radverkehrsplanes der Stadt Herzogenrath hinsichtlich der übergeordneten und städtischen Wegweisung
- die Erstellung von Schulwegplänen in Zusammenhang mit den zuständigen Stellen, der Schule und der Polizei
- die Erarbeitung und Fortschreibung eines leistungs-gerechten Liniennetzangebotes für das Bus- als auch Schienensystem in Zusammenarbeit mit der AVV-GmbH, den zuständigen Linienbetreibern und Eisenbahnunternehmen
- Planung, Betrieb und Unterhaltung von Lichtsignalanlagen innerhalb des Stadtgebietes.