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Schiedsleute gesucht

Gesunder Menschenverstand, Lebenserfahrung, Geduld und die Lust, bei Streitigkeiten zu schlichten. Wer über diese Fähigkeiten verfügt, sollte sich um ein Schiedsamt bewerben. Die Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen läuft ab. Die geltenden Bestimmungen schreiben vor, dass der Schiedsmann oder die Schiedsfrau in dem entsprechenden Bezirk wohnen sollen. Beim Schiedsamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Strafsachen nach den Vorschriften des Schiedsamtgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen durch. Der Rat der Stadt Herzogenrath wählt aus der Liste der Bewerber den Schiedsmann oder die Schiedsfrau bzw. deren Stellvertreter für fünf Jahre. Die gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst antreten, wenn sie vom Amtsgericht bestätigt und bestellt worden ist. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 15. März 2012 formlos unter Angabe von Vor- und Nachname, Adresse, Geburtstag und Geburtsort sowie Beruf im Bereich 1.1 der Stadtverwaltung Herzogenrath, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath, zu bewerben.
 
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