Die grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe werden in § 1 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beschrieben.
Danach soll sie:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und
ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Diese Leistungen werden einerseits durch das Jugendamt also den Bereich Jugend und andererseits durch Träger der freien Jugendhilfe (Jugend- und Wohlfahrtsverbände) erbracht.
Sprechzeiten der internen Verwaltung:
| Öffnungszeiten: |
Vormittags: |
Nachmittags: |
|
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag |
8.30 - 12.30 Uhr 8.30 - 12.30 Uhr 8.30 - 12.30 Uhr 8.30 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr |
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten sind möglich, sollten aber zuvor telefonisch vereinbart werden.