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Erläuterung:
Das Landesimmissionsschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Abbrennen von Feuern. Ausgenommen hiervon sind sogenannte Traditionsfeuer. Traditionsfeuer dienen der Brauchtunmspflege. In der hiesigen Region ist das Martinsfeuer verbreitet.
Hintergrund für das Martinsfeuer darf keine Abfallbeseitigung sein. Deshalb sind als Brennmaterialien nur Strauch-, Baum- und oder Heckenschnitt sowie unbehandelte Hölzer zulässig. Das Abbrennen eines Martinsfeuers ist bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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Unterlagen:
Eine formlose, schriftliche Anzeige ist erforderlich.
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Kosten:
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Sonstiges:
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Verkehr, Ordnungs und Standesamtswesen
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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