Die Gewährung von Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird als:
- Mietzuschuss
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung
auf Antrag gewährt.
Die Höhe des zu erwartenden Wohngeldes/Lastenzuschuss bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen wie auch der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Hauslast. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht:
- für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, die dem Grunde nach
Anspruch auf BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben;
- für alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.
Die wichtigsten Wohngeldregelungen, den anonymisierten Wohngeldproberechner und mit Eingabehilfe versehene aufüllbare Wohngeldantragsvordrucke stehen auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Nutzen Sie bitte die bereitgestellten Links.
Gerne beraten Sie auch die zuständigen Mitarbeiter/Innen des Teams Wohngeldwesen.
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