[zurück]
Erläuterung:
Die Steuersätze der Grundsteuer betragen unverändert:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) 260 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 v.H.
Der Einheitswert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt Aachen-Kreis festgesetzt. Aufgrund des vom Finanzamt erstellten Steuermessbescheides ermittelt die Stadt Herzogenrath unter Anwendung der vorstehenden Hebesätze die Grundsteuer A oder B.
Umschreibungen vom Zwei- auf Einfamilienhaus und Einwendungen gegen den Einheitswert-
und Grundsteuermessbescheid sind daher an das Finanzamt zu richten.
Tel.: 0241/940-4690
p>
Unterlagen:
p>
Kosten:
p>
Sonstiges:
Auskünfte über geleistete Zahlungen, Erstattungen und Mahnungen erteilt die Stadtkasse (Tel. 02406/83-263, -264, -267, -249)
Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. Das Formular steht am Ende der Seite zum Download im pdf-Format zur Verfügung.
Wenn sie weitere Informationen dazu benötigen oder Sie eine bestehende Einzugsermächtigung ändern möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne unter der Tel.: 02406/83-203 zur Verfügung.
p>
Zuständiger Bereich / Fachbereich
|
Amt:
|
6.1 Finanzen und Steuern
|
|
Straße:
|
Rathausplatz 1
|
|
PLZ / Ort:
|
52134 Herzogenrath
|
|
Telefon:
|
02406/83-0
|
|
Telefax:
|
02406/12954
|
|
Sonstiges:
|
|
|
Öffnungszeiten:
|
Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
|
[zurück]