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Erläuterung:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall, der in Herzogenrath eingetreten ist, ist somit beim Standesamt in Herzogenrath anzuzeigen. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus, z.B. in Bardenberg oder Würselen, ist das Standesamt in Würselen zuständig.
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Unterlagen:
Für die Beurkundung werden: - die ärztliche Todesbescheinigung - eine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen - der Personalausweis benötigt. Ist kein Familienbuch angelegt, so ist die Vorlage der Heiratsurkunde des Verstorbenen -bei Ledigen eine Abstammungsurkunde des Verstorbenen- erforderlich.
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Kosten:
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Sonstiges:
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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Verkehr, Ordnungs und Standesamtswesen
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/12954
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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