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Erläuterung:
Anspruchsberechtigte: Prüfliste zur Leistungsgewährung im UVG: - Kind unter 12 Jahren - leben bei einem Elternteil - Personenstand des alleinerziehenden Elternteils - Wohnort Bundesrepublik - keinen/keinen ausreichenden Unterhalt - keine Waisenbezüge - bei Ausländern: Aufenthaltsberechtigung /-erlaubnis
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Unterlagen:
Anspruchsbegründende Tatsachen hat die Antragsstellerin/der Antragssteller nachzuweisen und geeignete Beweisurkunden vorzulegen. Im UVG sind dies insbesondere die Vorlage von Personalausweis, Pass bzw. Aufenthaltsgenehmigung, Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung, Titel, Scheidungsurteil, Brief vom Rechtsanwalt über Getrenntlebend, Vaterschaftsanerkennung, Einkunftsnachweise, Kindergeld, Halbwaisenrente und Unterhaltszahlungen.
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Kosten:
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Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass Frau Instenberg dienstags und freitags dienstlich nicht zu erreichen ist!
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Zuständiger Bereich / Fachbereich
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Amt:
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2.1 Jugend
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Straße:
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Rathausplatz 1
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PLZ / Ort:
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52134 Herzogenrath
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Telefon:
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02406/83-0
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Telefax:
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02406/83528
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Sonstiges:
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Öffnungszeiten:
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Mo. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr 14:00-15:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Do. 08:30-12:30 Uhr 14:00-17:30 Uhr
Fr. 08:30-12:00 Uhr
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